Ihnen erstmal ein frohes, glückliches neues Jahr!

Ein frohes neues Jahr dürfen Sie so lange wünschen wie Sie möchten.  Wer sollte es Ihnen denn auch verbieten?

Bitte nehmen Sie jedoch Folgendes als Empfehlung:

Bei guten Bekannten oder guten Kunden, Freunden  und Familienmitgliedern wundert es sicher niemanden, wenn Sie auch nach einigen Wochen noch mit „Gutes neues Jahr“ zum neuen Jahr gratulieren. Es kommt ja oft vor, dass Sie sich zum ersten Mal im neuen Jahr sehen.

Bei Fremden empfiehlt es sich, den Neujahrsgruss auf die ersten beiden Wochen zu beschränken.

Wenn Sie elegant einleiten wollen, dann können Sie den Gruss erklärend beginnen, wie z.B.:

„Wir haben uns dieses Jahr noch nicht gesehen. Ich möchte Ihnen aber auf jeden Fall ein gutes neues Jahr wünschen“.

oder

„Das neue Jahr ist zwar schon … Tage alt, aber ich glaube, für einen guten Wunsch ist es sicher noch nicht zu spät. Ich wünsche Ihnen ein gutes neues Jahr!“

Beste Grüße

Heinz G. Bader  Verkaufs- und Etikettetrainer

auf Youtube: https://youtu.be/MlJHMJaBjc4