Die Rücksichtnahme bei Veranstaltungen.

Versuchen Sie doch, wenn Sie erkältet sind, frei wählbare Termine zu verschieben, wie etwa ein Besuch im Fitness-Studio. Wer auf seine Mitmenschen Rücksicht nehmen will, und sie von Ansteckung bewahren will, sollte lieber auf das Training verzichten bis die Erkältung oder Grippe abgeklungen ist.

Generell gilt bei Terminen: Wer einen Ausweichtermin wahrnehmen kann, sollte diesen nach Möglichkeit nutzen.

Ebenso ist bei Konzert- oder Theaterbesuchen Rücksichtnahme gefragt, um den Kunstgenuss nicht zu stören. Hier gilt ebenso: Was sich auf einen späteren Zeitpunkt verlegen lässt, sollte während der akuten Phase einer Erkrankung besser unterbleiben .

Wenn Sie gezwungenermaßen an einer Veranstaltung teilnehmen müssen, zum Beispiel im beruflichen Bereich, zeigen Sie Ihre Rücksichtnahme so, indem Sie rechtzeitig Medikamente gegen die Erkältung einnehmen, die Empfehlungen bei der Begrüßung oder beim Husten oder Niesen beachten, und notfalls bei einem akuten Anfall den Raum dezent und ohne viel Aufsehen verlassen.

Übrigens: Wie sieht es mit Lutschpastillen oder Hustenbonbons aus?

Dass Sie Ihrem Hals etwas Gutes tun wollen ist verständlich. Im Rahmen des guten Benehmens bei Erkältungen empfehle ich Ihnen, sich mit einem kurzen „Bitte entschuldigen Sie, dass ich ein Halsbonbon lutsche, ich bin erkältet“ zu entschuldigen. Denn ansonsten ist es sehr unhöflich mit einem Bonbon im Mund zu sprechen.

Beste Grüße (bis zum Teil 4)

Ihr

Heinz G. Bader  – Verkaufs- und Etikettetrainer

Webinare: https://www.edudip.com/a/73026